Wer sind wir ?
An wen richtet sich das Kulturfunkenprogramm?
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an öffentliche Schulen der Grundschule sowie der Sekundarstufe I und II (Allgemeine Sekundarstufe und Berufsschulen).
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an professionelle Kulturschaffende (Einrichtungen oder Institutionen) die regelmässige, bedeutende und nachhaltige kulturelle Verbindungen mit dem Wallis pflegen;
Welche sind die Ziele vom Programm?
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Die Schüler dazu anregen, die Vielfalt der Kultur und des Kulturerbes im Wallis zu entdecken
- Die Neugier der Schüler für Kultur zu wecken
- Den Schülern eine Auseinandersetzung mit Kultur zu ermöglichen
- Kulturelle Erlebnisse in Begleitung von Kulturschaffenden und Spezialisten des Kulturerbes als Ergänzung zum schulischen Unterricht zu fördern
Was bietet das Programm?
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Einen online Katalog mit kulturellen Angeboten für Schulen
- Finanzielle Unterstützung für
- Schulen
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Kulturschaffende
- Kontakte, Tools und Beratung
Welche sind die unterstützten Sparten?
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Literatur und Leseförderung
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Visuelle Kunst, Design und Architektur. Dazu gehören Bildhauerei,Fotographie und Comics
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Musik
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Bühnenkünste wie Theater, Tanz, Zirkus, Marionetten- und Erzählkunst
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Film und Video
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Natur-, Geisteswissenschaften und Kulturerbe mit Bezug zum Wallis. Dazu gehören Walliser Geschichte und Geographie, Baukunst, archäologisches, historisches und natürliches Erbe sowie das immaterielle Kulturerbe des Wallis
Wann müssen Anträge gestellt werden ?
- Schulen
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Kulturschaffende
Literatur und Leseförderung
Visuelle Kunst, Design und Architektur. Dazu gehören Bildhauerei,Fotographie und Comics
Musik
Bühnenkünste wie Theater, Tanz, Zirkus, Marionetten- und Erzählkunst
Film und Video
Natur-, Geisteswissenschaften und Kulturerbe mit Bezug zum Wallis. Dazu gehören Walliser Geschichte und Geographie, Baukunst, archäologisches, historisches und natürliches Erbe sowie das immaterielle Kulturerbe des Wallis
Die Gesuche von Kulturschaffenden müssen mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn in den Schulen eingereicht werden.
Die Gesuche der Schulen müssen mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn in den Schulen eingereicht werden.
- Die Fristen für Gesuche finanzieller Unterstützung enden vierteljährlich an folgenden Daten:
- 28. Februar
- 30. April
- 30. September
- 30. November